Das Land Hessen erhöht die Aufstiegsprämie!
Im Rahmen der Aufstiegsfortbildung erhöht das Land Hessen zum 1. Juni 2024 für erfolgreich abgelegte Meisterprüfungen die Aufstiegsprämie von 1.000,- € auf 3.500 Euro.
Mit der Aufstiegsprämie sollen finanzielle Anreize dafür geschaffen werden, dass sich Fachkräfte zu einer beruflichen Aufstiegsqualifizierung entschließen und damit die eigene Qualifikation stärken. Auf diese Weise sollen Fach- und Führungskräfte für den Wirtschaftsstandort Hessen gesichert werden. Gleichzeitig soll der Erwerb eines Fortbildungsabschlusses auf DQR-Niveau 6 oder 7 als attraktives Weiterbildungsziel, das zu einer akademischen Ausbildung gleichwertig ist, gefördert und gestärkt werden.
Zielgruppe bzw. Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind Absolventinnen und Absolventen von Meisterprüfungen mit erfolgreichem Abschluss.
Für alle Antragsberechtigten gilt, dass
- sie ihre Fortbildungsprüfung vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle in Hessen abgelegt und ein entsprechend von dieser zuständigen Stelle ausgestelltes Prüfungszeugnis (Feststellung des Prüfungsergebnisses) erhalten haben müssen.
Dies gilt nicht, sofern die Prüfung in Hessen nicht abgenommen werden konnte und die Prüfung deshalb vor einer fachlich zuständigen Stelle in einem anderen Bundesland abgelegt wurde. - ihr Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Hessen liegen müssen.
Verfahren
Die Anträge zur Gewährung der Aufstiegsprämie sind schriftlich bei der zuständigen Handwerkskammer einzureichen.