Kontakt
Metallfachschule Hessen
gemeinnützige GmbH
Ludwig-Erhard-Straße 20
61440 Oberursel/Taunus
Tel.: +49 (0) 6171 / 88 303-50
Fax: +49 (0) 6171 / 4157
E-Mail: info@metallfachschule.de
Unsere AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben unser schriftliches Einverständnis hierzu erteilt.
Grundsätzlich stehen die Lehrgänge und Kurse der Metallfachschule jedem Interessenten offen. Wenn für die Zulassung zur Abschlussprüfung eines Lehrganges besondere Zulassungsvoraussetzungen gelten, müssen diese erfüllt werden. Die Teilnahme an einem Lehrgang begründet nicht den Anspruch auf Zulassung zur Prüfung. Die Zulassungsbedingungen sind den jeweiligen Lehrgangsangeboten zu entnehmen oder bei der Ausbildungsgesellschaft zu erfragen. Die Prüfungszulassung ist gesondert und rechtzeitig zu beantragen.
Mit der schriftlichen Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmer/die Teilnehmerin, der Vertragspartner am Lehrgang teilzunehmen und die entsprechenden Gebühren und Kosten für Lernmittel und Materialien fristgerecht zu zahlen. Telefonische Anmeldungen und Reservierungen werden erst durch die schriftliche Anmeldung (auch auf elektronischem Wege) wirksam. Mit der schriftlichen Anmeldung erkennt der Teilnehmer/die Teilnehmerin, der Vertragspartner die AGB als Vertragsbestandteil an und versichert, dass eventuelle Zulassungsvoraussetzungen für eine mögliche Prüfung bis zum Abschluss des Lehrganges erfüllt werden. In bestimmten Fällen wird eine Anmeldegebühr erhoben. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt und sollten spätestens 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn vorliegen. Ein Anspruch auf einen Lehrgangsplatz besteht nicht.
Für die Lehrgangsteilnahme werden von dem Teilnehmer/der Teilnehmerin, dem Vertragspartner die Gebühren erhoben, die zum Zeitpunkt des Lehrgangsbeginns gültig sind. Die Lehrgangsgebühren sind bei der Metallfachschule zu erfragen.
Die Lehrgangsgebühren sind mit Zugang der Rechnung sofort und ohne Abzug fällig. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin kommt spätestens mit der Zahlung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet.
Eine Rückzahlungspflicht der Metallfachschule für zuvor nicht besuchten Unterricht besteht nicht. Teilnehmer oder Vertragspartner die die vereinbarten Zahlungstermine nicht einhalten, können von der Lehrgangsteilnahme ausgeschlossen werden. In diesem Fall sind die gesamten Lehrgangsgebühren sofort fällig, eine anteilige Kürzung der Lehrgangsgebühren ist nicht zulässig.
Gegenüber Ansprüchen der Metallfachschule ist die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten, Leistungsverwaltungsrechten und Aufrechnung, soweit rechtlich zulässig, ausgeschlossen.
Die jeweiligen Lehrgangsinhalte und die Lehrgangsorganisation ist den entsprechenden aktuellen Informationsmedien zu entnehmen.
Die Metallfachschule behält sich jedoch vor, Stundenpläne, Lehrpläne, zeitliche Abläufe, Schulungsorte, Gebühren, Kosten oder den Dozenteneinsatz bei Erfordernis zu ändern oder Lehrgänge zeitlich zu verschieben. Dies berechtigt den Teilnehmer nicht zum Rücktritt vom Vertrag. Eventuell ausgefallener Unterricht wird nach Möglichkeit nachgeholt. Bei ungenügender Beteiligung oder aus anderen zwingenden Gründen können Lehrgänge abgesagt werden. Bereits gezahlte Gebühren werden dann zurückerstattet. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen.
Bei Verhinderung ist eine umgehende schriftliche Rücktrittserklärung erforderlich. Es gilt das Datum des Poststempels. Sofern kein Ersatzteilnehmer gestellt wird, bitten wir um Verständnis für die Erhebung einer Bearbeitungs- und Ausfallgebühr. Diese beträgt für einen Widerruf bis zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn 25 % der Lehrgangsgebühr. Bereits gezahlte Lehrgangsgebühren werden erstattet. Eine gegebenenfalls bereits gezahlte Anmeldegebühr verfällt. Erfolgt der Widerruf innerhalb von 14 Tagen vor Lehrgangsbeginn, beträgt die Bearbeitungs- und Ausfallgebühr 50 % der Lehrgangsgebühren. Bei Fernbleiben ohne vorherige Abmeldung oder bei einem Widerruf nach Lehrgangsbeginn ist die gesamte Gebühr fällig. Gern akzeptieren wir, ohne zusätzliche Gebühren, einen Ersatzteilnehmer, sofern dieser die notwendigen Voraussetzungen erfüllt.
Die Metallfachschule Hessen haftet nicht für Schäden der Teilnehmer, außer wenn diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit bleibt davon unberührt.
Arbeitsunterlagen und verwendete Computersoftware sind urheberrechtlich geschützt. Das Kopieren oder die Weitergabe an Dritte ist nur nach vorheriger Zustimmung des Urheberrechteinhabers zulässig.
Die übermittelten personenbezogenen Daten werden elektronisch gespeichert. Die Daten unterliegen den datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die Weitergabe an Dritte erfolgt nur im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen.
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin, der Vertragspartner erklärt sich grundsätzlich einverstanden, dass bei einer finanziellen Förderung des Lehrganges die fördernde Stelle über die erfolgte Teilnahme, die geleisteten Zahlungen und die Anwesenheitszeiten unterrichtet wird. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin, der Vertragspartner wird hiermit unterrichtet, dass die Metallfachschule und seine Kooperationspartner personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung elektronisch erheben, speichern, verarbeiten und nutzen. Die Nutzung erfolgt auf Grundlage Art. 6 Abs. 1lit.b der DSGVO. Er ist mit der automatisierten Be- und Verarbeitung für Zwecke der Lehrgangs- und Prüfungsdurchführung sowie späterer Informationen einverstanden. Die erhobenen Bestandsdaten werden nach Abschluss des Auftrags oder Beendigung der Vertragsbeziehung gelöscht. Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bleiben hiervon unberührt.
Zum Zweck der Bonitätsprüfung erfolgt gegebenenfalls ein Datenaustausch mit der Creditreform.
Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln der vorstehenden AGB bleibt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen unberührt. In diesem Fall werden die Vertragsparteien die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine solche wirksame Bestimmung ersetzen, die den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung weitest möglich erfüllt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Der Gerichtsstand ist Bad Homburg.
Stand 11/22