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Metallfachschule Hessen
gemeinnützige GmbH
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Gemäß Abschnitt 1.3 müssen alle beschäftigten Personen, deren Arbeitsbereich die Beförderung gefährlicher Güter umfasst, unterwiesen worden sein. Alle Arbeitnehmer müssen daher vor der Übernahme von Pflichten, unterwiesen sein und dürfen Aufgaben für die eine Unterweisung noch nicht stattgefunden hat, nur unter der Aufsicht einer bereits unterwiesenen Person wahrnehmen. Die Aufzeichnungen der Unterweisungen sind vom Arbeitgeber […]