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Schulung verantwortlicher Personen für Gefahrgut gemäß der § 27 (5) GGVSEB in Verbindung mit 1.3 ADR

13. Juni 2024 | 9:00 bis 14:00

Gemäß Abschnitt 1.3 müssen alle beschäftigten Personen, deren Arbeitsbereich die Beförderung gefährlicher Güter umfasst, unterwiesen worden sein. Alle Arbeitnehmer müssen daher vor der Übernahme von Pflichten, unterwiesen sein und dürfen Aufgaben für die eine Unterweisung noch nicht stattgefunden hat, nur unter der Aufsicht einer bereits unterwiesenen Person wahrnehmen.

Die Aufzeichnungen der Unterweisungen sind vom Arbeitgeber aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzuzeigen. Verstöße gegen die Vorschriften stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können geahndet werden.

 

Inhalte

  • Begriffsbestimmung Verantwortung
  • Gefahrgutrecht ADR 2021 i.V. m. Strafrecht, Ordnungswidrigkeitengesetz, Haftungsrecht u. a. Rechtsvorschriften mit Ausblick auf Änderungen zum 01.01.2023
  • Schulungsbestimmungen nach §27 Abs. 5GGVSEB i. V. m. Kapitel 1.3 ADR
  • Pflichten der am Transport beteiligten Personen
  • Unterscheidung Gefahrstoffrecht (GHS) und Gefahrgut
  • Gefahrenklassen
  • Freistellungen (z. B. Handwerkerregel etc.)
  • Verpackungsarten
  • Durchführung der Beförderung (Ladesicherung auf Handwerkerfahrzeugen)

Zielgruppe

  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Sicherheitsbeauftragte
  • Mitarbeiter die als befähigte/verantwortliche Personen eingesetzt werden
  • Fahrzeugführer die auf der Straße gefährlicher Güter befördern

Ziel

  • Erlangen der nötigen Kenntnisse für die beauftragte Person
  • Personen in Führungsverantwortung über die Gefahren und Rechtliche Verantwortlichkeiten im Umgang mit Gefahrgut zu unterweisen und zu sensibilisieren.
  • Abschluss mit Zertifikat

Die Bescheinigung dient als Nachweis gegenüber den zuständigen Überwachungsbehörden. Da die gesetzlichen Bestimmungen im Rahmen des ADR alle zwei Jahre angepasst werden, empfehlen wir eine Auffrischung der Kenntnisse in zweijährigen Abständen.

Referent

  • Wirth , 35435 Wettenberg

Termin/Kosten

  • Halbtagesseminar am 13.06.2024 von 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Seminargebühr  60,00 € zzgl. MwSt.

Download “Anmeldung Gefahrgut-Seminar”

Anmeldung-Gefahrguttransport.pdf – 7-mal heruntergeladen – 220,07 kB

Details

Datum:
13. Juni 2024
Zeit:
9:00 bis 14:00
Veranstaltungskategorie:

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Datum:
13. Juni 2024
Zeit:
9:00 bis 14:00
Veranstaltungskategorie: