Geprüfte*r Schweißer*in verschiedene Module

14 verschiedene Module in der Schweißerausbildung. Alle Maßnahmenbausteine sind so konzeptioniert, dass in Ihnen das Wissen und praktische Kompetenzen für das jeweilige Schweißverfahren und den entsprechenden Werkstoff vermittelt werden. Aus der Modularisierung der Maßnahme ergibt sich der Vorteil, dass Teilnehmer*innen schon im Verlauf der Maßnahme arbeitsmarktrelevante Teilqualifikationen erwerben. Weiterhin ist durch die praktische Ausrichtung und die individuelle Betreuung der Teilnehmenden ein laufender Einstieg möglich.

Ausbildungsinhalte

Die Inhalte und Stundenumfänge ergeben sich aus den einzelnen Maßnahmebausteinen.

  • Lichtbogenhandschweißen (Stahl)
  • Metall-Schutzgasschweißen (Stahl)
  • Wolfram-Inertgasschweißen (Alu/CrNi)

Ausbildungsziel

Kenntnisse und Fertigkeiten in Metallschweißverfahren Schweißerprüfbescheinigung nach DIN EN ISO 9606-1+2.

Fördermöglichkeiten

Diese Bildungsmaßnahme ist nach AZAV zertifiziert und kann durch einen Bildungsgutschein gefördert werden. Weitere Fördermöglichkeiten sind u. a.:

  • Aufstiegs-BAföG (früher: Meister-BAföG),
  • Weiterbildungsscheck Soldatenförderungsgesetz (BFD),
  • Deutsche Rentenversicherung bzw. Reha-Träger

Gerne informieren wir Sie zu den Fördervoraussetzungen und beraten Sie zu Möglichkeiten. Rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch.

  • Zielgruppe

    Leistungsbeziehende der Jobcenter und Arbeitsagenturen den beruflichen Erst-bzw. Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt zu erleichtern.

  • Voraussetzung für die Teilnahme

    Grundsätzlich steht die Teilnahme jedem offen. Technisches Verständnis und praktisches Geschick in der Metallbearbeitung sind von Vorteil.

  • Ausbildungsdauer

    Die Dauer der Maßnahme entspricht dem jeweils gewählten Modul zwischen 20 und 30 Tagen.

  • Wo?

    In der Metallfachschule Hessen in Oberursel (zertifiziert nach DIN ISO 9001)

  • Zeiten

    Montag – Freitag
    von 8:00 – 16:00 Uhr

  • Kosten

    Die Metallfachschule Hessen als auch das Ausbildungsangebot selbst sind nach den Vorschriften des SGB III zugelassen. Die Übernahme der Lehrgangskosten können als eine Maßnahme der beruflichen Weiterbildung durch einen Bildungsgutschein der zuständigen Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter zugesagt werden.

    Der Anmeldung und Teilnahme liegen unsere AGB zugrunde.

Ansprechpartner

Manfred Macheit

Tel. 06171 88303 52
m.macheit@metallfachschule.de

Ansprechpartner

Beate Hullmann

Tel. 06171 88303 51
b.hullmann@­metallfachschule.de