Voraussetzung für die Zulassung
Teil 0
abgeschlossene Ausbildung (Facharbeiter/Geselle) in einem metallverarbeitenden Beruf;
sowie mindestens 3 Jahre Berufserfahrung mit schweißtechnischem Bezug, Mindestalter 22 Jahre
oder:
Internationaler Schweißpraktiker + mindestens 2 Jahre Berufserfahrung
Teil 1
Handwerks- oder Industriemeister in einem metallverarbeitenden Bereich
Diplomingenieur / Bachelor / Master in technischem Fachbereich können mit Teil 1 starten
Nachweis über den erfolgreichen Abschluss der für den Teilnehmer obligatorischen, jeweils vorausgehenden Module gültige DVS-Bescheinigungen und DVS-Zeugnisse
Teil 2:
Meister die im Rahmen ihrer Meisterausbildung die Zwischenprüfung Teil 1 gemäß DVS-IIW-Richtlinie 1170 bestanden haben und deren Prüfung nicht länger als 2,5 Jahre zurückliegt.
Nachweis über den erfolgreichen Abschluss der für den Teilnehmer obligatorischen, jeweils vorausgehenden Module gültige DVS-Bescheinigungen und DVS-Zeugnisse
Teil 3:
Nachweis über den erfolgreichen Abschluss der für den Teilnehmer obligatorischen, jeweils vorausgehenden Module gültige DVS-Bescheinigungen und DVS-Zeugnisse
DVS-Schweißwerkmeister, deren Abschluss nicht länger als 2,5 Jahre zurückliegt.
Dies ist ein Außenlehrgang der Schweißtechnischen Lehranstalt der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main.




